unsere nächsten Termine:
12.10.2024 >>> Jubiläum 26 Jahre Böllerschützen Ludenhausen mit Böllerschießen
Herzlich Willkommen bei den
Lechroaner
Böller-Schützen
In unserer Böller-Gruppe werden verschiedene Hand- und Schaftböller
mit verschiedenen Kalibern verwendet.
Kanonen und Standböller sind bis jetzt noch nicht in unserem Programm!
Zu unseren Aktivitäten zählen Brauchtumsfeste, Vereinsjubiläen, große
Böllertreffen, so wie auch Geburtstage und Hochzeiten dazu!
von links: Fritsch Josef, Lindauer Josef, Stork Robert, Zimmermann Stefan,
Lindner Michael, Arnold Andreas, Göbel Markus
rechts: Schussmeister Lindner Thomas,
Herzlich Willkommen bei den
Lechroaner
Böller-Schützen
Auf dieser Seite möchten wir uns kurz vorstellen:
Wir sind momentan
10 Böllerschützen + 1 Schussmeister
Wir haben uns am 09.04.2014 in Stadl gegründet und
am 20.07.2014 hatten wir unseren 1.öffentlichen
Auftritt!
mehr dazu in unserer Chronik
Für weitere Fragen steht Ihnen unser
Schussmeister und Ansprechpartner
Hr. Markus Göbel
gerne zur Verfügung
folgt uns auf
Facebook und Instagram:
Alternativ dazu
gibt es hier die
Böller-Chronik hier als pdf:
Wissenswertes rund um das Böllerschießen
Böller ist nicht
gleich Böller!
Grundsätzlich
unterscheidet man
den Böller in den vier
verschiedenen Bauformen:
Handböller Schaftböller Standböller Kanone
Bei uns in der Böller-Gruppe wird aber nur mit Hand- und Schaftböller geschossen!
Bevor es aber mit dem Böller-Schießen überhaupt losgehen kann, wird noch einiges benötigt:
Als erstes braucht man natürlich den Böllerkurs (staatlich anerkannter Lehrgang nach §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz),
damit man aber an dieser Prüfung teilnehmen darf, muss vorher bei dem jeweils zuständigen Landratsamt eine
"Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß §34 Abs.2 1.Verordung zum Sprengstoffgesetz" beantragt und bestätigt werden.
Nach bestandenem Böllerkurs muss aber schon der nächste Antrag gestellt werden: Sie brauchen noch das Pulverheft (Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes)
diese Erlaubnis ist wieder beim zuständigen Landratsamt zu beantragen.
Beim Erwerb von Böllerpulver, ist das Pulverheft erforderlich, um die Menge an erworbenen Pulver im Heft der betreffenden Person einzutragen.
Die verschiedenen Böller sind bei jedem renomierten Böllermacher / Firma / Geschäft erhältlich.
Beim Kauf von einem Böller wird jedoch kein Zeugnis oder Erlaubnis benötigt, denn nur mit dem Böller alleine kann ja noch nicht geschossen werden.
Im rechtlichen Sinne ist ein Böller keine Schusswaffe, sondern ein Lärmerzeugungsgerät!
Doch was ist ein Böller eigentlich? Zum besseren Verständnis erklären wir dieses anhand der untenstehenden Grafik:
Ein Hand- oder Schaftböller besteht aus einem VA-Stahlrohr (1),
dem sogenannten Lauf, in dieses das Böllerpulver eingefüllt wird. Je nach
Kaliber (Durchmesser des Laufes) wird der Böller mit einer
bestimmten Menge Böllerpulver befüllt, bei Kaliber 20mm
sind das bei unseren Handböllern 30 Gramm. An einem
Ende des Laufes befindet sich der Zündkanal (2) mit dem
Piston (3). Auf das Piston wird das Zündhütchen (4)
gedrückt. Sobald der Hahn (5) fertig gespannt ist, und der
Abzug (6) betätigt wird, schlägt der Hahn auf das Zündhütchen
und dieses entzündet somit auch das Böllerpulver.
Natürlich besteht der Böller auch noch aus einem Holzschaft (7)
mit Griff (8), an denen der Böller vorzugsweise mit beiden Händen gehalten wird,
denn obwohl mit dem Böller kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird,
ist der Rückschlag je nach Kaliber nicht zu verachten. An dem Schaft können wie
auf dem Lauf Verziehrungen/Schnitzereien angebracht werden, somit ist so gut wie kein Böller
genau gleich mit einem anderen bzw jeder kann sich "Seinen" Böller konfigurieren/anfertigen
lassen! Zusätzlich ist an dem Schaft ein Riemen befestigt, mit dem der Böller, über der Schulter hängend,
transportiert werden kann.
Wie wird mit dem Böller geschossen? Grundsätzlich muss
jedes Böllern vorher bei der örtlichen Behörde + Polizei angemeldet
werden! Auch kann nicht einfach drauflos geschossen werden, es werden
strikt die Anweisungen des Schussmeisters befolgt:
Böller Laden: Der Hahn wird in die Ladestellung
gebracht (1.Raste > es kann nicht abgedrückt werden),
das abgewogene Böllerpulver wird aus den Pulverrohren
in das offene Ende des Laufes geschüttet.
Gemeinsames Verdämmen: bei diesem Kommando wird
der Ladestock in den Lauf gesteckt und das Pulver
durch Schläge mit dem Holzhammer verdichtet.
Zündhütchen setzen: Alle Böllerschützen setzen nun das
Zündhütchen auf das Piston.
Böller fertigladen: der Hahn wird ganz zurückgezogen
(2.Raste) und der Böller ist schussbereit
Böller hoch: der Böller wird in Schussposition gebracht
(Handböller voraus über den Kopf),
Schuss: Je nach Schussfolge fängt der erste Böllerschütze
in der Reihe an oder es schießen alle gleichzeit wie beim Salut.
Zum Böllerschießen wird aber nicht nur der Böller benötigt, sondern auch noch folgendes Zubehör:
Sämtliches Zubehör wird in einer "Pulvertasche" (9) aus Leder mitgeführt, an dieser Pulvertasche befindet
sich aussen der Ladestock (10) (aus Holz oder Alu - kein Funkenreißendes Material), und der Holzhammer (11)
zum Verdämmen des Böllerpulvers. Im Inneren der Pulvertasche findet man die Pulverrohre (12) mit der vorher
abgemessenen Menge Böllerpulver, die mit einem Korken verschlossen sind, zusätzlich natürlich die
Zündhütchen (4), sowie Korken zum zusätzlichen Verdämmen des Böllers oder zum Schutz des Pulvers im
Böller vor Regen. Außerdem muss unbedingt ein Gehörschutz für den Böllerschützen mitgeführt werden,
um Gehörschäden vorzubeugen! Zum Transport des Böllers wird zudem eine gepolsterte Tasche empfohlen!
Der Böller muss alle 5 Jahre im zuständigen Beschussamt überprüft werden, nur so darf er immer weiter verwendet werden!