unsere nächsten Termine: 12.10.2024 >>> Jubiläum 26 Jahre Böllerschützen Ludenhausen mit Böllerschießen
Herzlich Willkommen bei den Lechroaner Böller-Schützen
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Zuletzt aktualisiert am: 20.05.2024
In unserer Böller-Gruppe werden verschiedene Hand- und Schaftböller mit verschiedenen Kalibern verwendet. Kanonen und Standböller sind bis jetzt noch nicht in unserem Programm! Zu unseren Aktivitäten zählen Brauchtumsfeste, Vereinsjubiläen, große Böllertreffen, so wie auch Geburtstage und Hochzeiten dazu!
von links: Fritsch Josef, Lindauer Josef, Stork Robert, Zimmermann Stefan, Lindner Michael, Arnold Andreas, Göbel Markus rechts: Schussmeister Lindner Thomas,
Herzlich Willkommen bei den Lechroaner Böller-Schützen Auf dieser Seite möchten wir uns kurz vorstellen: Wir sind momentan 10 Böllerschützen + 1 Schussmeister Wir haben uns am 09.04.2014 in Stadl gegründet und am 20.07.2014 hatten wir unseren 1.öffentlichen Auftritt! mehr dazu in unserer Chronik Für weitere Fragen steht Ihnen unser Schussmeister und Ansprechpartner Hr. Markus Göbel gerne zur Verfügung folgt uns auf Facebook und Instagram:
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Alternativ dazu gibt es hier die Böller-Chronik hier als pdf:
Wissenswertes rund um das Böllerschießen
Böller ist nicht gleich Böller! Grundsätzlich unterscheidet man den Böller in den vier verschiedenen Bauformen:
Handböller Schaftböller Standböller Kanone
Bei uns in der Böller-Gruppe wird aber nur mit Hand- und Schaftböller geschossen! Bevor es aber mit dem Böller-Schießen überhaupt losgehen kann, wird noch einiges benötigt: Als erstes braucht man natürlich den Böllerkurs (staatlich anerkannter Lehrgang nach §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz), damit man aber an dieser Prüfung teilnehmen darf, muss vorher bei dem jeweils zuständigen Landratsamt eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß §34 Abs.2 1.Verordung zum Sprengstoffgesetz" beantragt und bestätigt werden. Nach bestandenem Böllerkurs muss aber schon der nächste Antrag gestellt werden: Sie brauchen noch das Pulverheft (Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes) diese Erlaubnis ist wieder beim zuständigen Landratsamt zu beantragen. Beim Erwerb von Böllerpulver, ist das Pulverheft erforderlich, um die Menge an erworbenen Pulver im Heft der betreffenden Person einzutragen. Die verschiedenen Böller sind bei jedem renomierten Böllermacher / Firma / Geschäft erhältlich. Beim Kauf von einem Böller wird jedoch kein Zeugnis oder Erlaubnis benötigt, denn nur mit dem Böller alleine kann ja noch nicht geschossen werden. Im rechtlichen Sinne ist ein Böller keine Schusswaffe, sondern ein Lärmerzeugungsgerät! Doch was ist ein Böller eigentlich? Zum besseren Verständnis erklären wir dieses anhand der untenstehenden Grafik:
Ein Hand- oder Schaftböller besteht aus einem VA-Stahlrohr (1), dem sogenannten Lauf, in dieses das Böllerpulver eingefüllt wird. Je nach Kaliber (Durchmesser des Laufes) wird der Böller mit einer bestimmten Menge Böllerpulver befüllt, bei Kaliber 20mm sind das bei unseren Handböllern 30 Gramm. An einem Ende des Laufes befindet sich der Zündkanal (2) mit dem Piston (3). Auf das Piston wird das Zündhütchen (4) gedrückt. Sobald der Hahn (5) fertig gespannt ist, und der Abzug (6) betätigt wird, schlägt der Hahn auf das Zündhütchen und dieses entzündet somit auch das Böllerpulver. Natürlich besteht der Böller auch noch aus einem Holzschaft (7) mit Griff (8), an denen der Böller vorzugsweise mit beiden Händen gehalten wird, denn obwohl mit dem Böller kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird, ist der Rückschlag je nach Kaliber nicht zu verachten. An dem Schaft können wie auf dem Lauf Verziehrungen/Schnitzereien angebracht werden, somit ist so gut wie kein Böller genau gleich mit einem anderen bzw jeder kann sich "Seinen" Böller konfigurieren/anfertigen lassen! Zusätzlich ist an dem Schaft ein Riemen befestigt, mit dem der Böller, über der Schulter hängend, transportiert werden kann.
Wie wird mit dem Böller geschossen? Grundsätzlich muss jedes Böllern vorher bei der örtlichen Behörde + Polizei angemeldet werden! Auch kann nicht einfach drauflos geschossen werden, es werden strikt die Anweisungen des Schussmeisters befolgt: Böller Laden: Der Hahn wird in die Ladestellung gebracht (1.Raste > es kann nicht abgedrückt werden), das abgewogene Böllerpulver wird aus den Pulverrohren in das offene Ende des Laufes geschüttet. Gemeinsames Verdämmen: bei diesem Kommando wird der Ladestock in den Lauf gesteckt und das Pulver durch Schläge mit dem Holzhammer verdichtet. Zündhütchen setzen: Alle Böllerschützen setzen nun das Zündhütchen auf das Piston. Böller fertigladen: der Hahn wird ganz zurückgezogen (2.Raste) und der Böller ist schussbereit Böller hoch: der Böller wird in Schussposition gebracht (Handböller voraus über den Kopf), Schuss: Je nach Schussfolge fängt der erste Böllerschütze in der Reihe an oder es schießen alle gleichzeit wie beim Salut.
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Zum Böllerschießen wird aber nicht nur der Böller benötigt, sondern auch noch folgendes Zubehör: Sämtliches Zubehör wird in einer "Pulvertasche" (9) aus Leder mitgeführt, an dieser Pulvertasche befindet sich aussen der Ladestock (10) (aus Holz oder Alu - kein Funkenreißendes Material), und der Holzhammer (11) zum Verdämmen des Böllerpulvers. Im Inneren der Pulvertasche findet man die Pulverrohre (12) mit der vorher abgemessenen Menge Böllerpulver, die mit einem Korken verschlossen sind, zusätzlich natürlich die Zündhütchen (4), sowie Korken zum zusätzlichen Verdämmen des Böllers oder zum Schutz des Pulvers im Böller vor Regen. Außerdem muss unbedingt ein Gehörschutz für den Böllerschützen mitgeführt werden, um Gehörschäden vorzubeugen! Zum Transport des Böllers wird zudem eine gepolsterte Tasche empfohlen! Der Böller muss alle 5 Jahre im zuständigen Beschussamt überprüft werden, nur so darf er immer weiter verwendet werden!
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